Kosten: Transparenz und Möglichkeiten

 

Bereits im Rahmen des Erstgesprächs können wir mit Ihnen abklären, welche Kosten für Ihr Anliegen anfallen, bzw. ob eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung möglich ist. Falls Sie sich selbst an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, empfiehlt die Versicherung Ihnen oft einen Anwalt, der mit der Versicherung zusammenarbeitet. An diesen Vorschlag sind Sie jedoch in der Regel nicht gebunden, Sie können Ihren Anwalt/Ihre Anwältin frei auswählen

Das Erstgespräch können wir gerne auch online durchführen. Gerne vereinbaren wir aber auch einen Termin in meiner Kanzlei vor Ort. 

Tipps für das Erstgespräch

  • Seien Sie schon im Erstgespräch bei Ihrer Schilderung ehrlich und vollständig - nur so kann man Ihnen optimal helfen.
  • Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. 
  • Bringen Sie zu prüfende Dokumente und Nachweise mit zum Gespräch vor Ort.

Erstberatung

Nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte ist es Anwälten nicht erlaubt, kostenlose Beratungen anzubieten. Deshalb sind auch Erstberatungsgespräche kostenpflichtig. Finanzielle Unterstützung können Sie eventuell in der Beratungshilfe finden. (Siehe unten.) 

Kosten einer Erstberatung:

- durchschnittlicher Aufwand: ca. 150,00 € zzgl. Mwst.

Höchstens entstehen jedoch im Falle einer Erstberatung Kosten in Höhe von 226,10 € (190,00 € zzgl. MwSt.), da dieser Betrag die Höchstgebühr darstellt.

Eine Erstberatung ist Ihr erstes Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu Ihrem rechtlichen Anliegen. In diesem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine erste grundlegende Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Der Anwalt wird:

- Ihren Fall anhören und die wichtigsten Fakten erfassen

- Eine erste rechtliche Orientierung geben

- Mögliche Handlungsoptionen aufzeigen

- Die nächsten sinnvollen Schritte empfehlen

- Einen ungefähren Zeit- und Kostenrahmen skizzieren

Wichtig zu wissen: Die Erstberatung ist bewusst als Überblicksgespräch konzipiert. Sie ersetzt keine detaillierte rechtliche Prüfung oder ausführliche schriftliche Ausarbeitung. Dafür wäre eine weitergehende Mandatsbearbeitung erforderlich.

Diese Erstberatung dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen und hilft Ihnen einzuschätzen, ob und wie Sie Ihre rechtlichen Interessen am besten wahrnehmen können.

Beratungshilfe

Soziale Unterstützung für eine Erstberatung können Bürger mit geringem Einkommen erhalten.

Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie über ein geringes Einkommen verfügen und eine eventuelle Rechtsschutzversicherung den Fall nicht übernimmt. 

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Schein können Sie dann zu einer Anwältin/einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Es fallen für Sie nur Kosten in Höhe von 15,- EUR an. Die restlichen Kosten für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung durch den Anwalt zahlt der Staat. 

Hier finden Sie den Link zur Beratungshilfe, wenn ihr Wohnort Köln ist. Sie können den Beratungshilfeantrag auch online ausfüllen. 

Gebühren

Wenn wir nach der Erstberatung für Sie im Rahmen derselben Angelegenheit tätig werden, wir die Erstberatungsgebühr vollständig angerechnet. 

Die entstehenden Gebühren werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Sie sind abhängig von:

  • Streitwert
  • Umfang der Tätigkeit
  • Schwierigkeit des Sachverhalts

In manchen Fällen ist es auch sinnvoll eine Honorarvereinbarungen zu vereinbaren. Hier kann ein Honorar auf Stundenbasis oder ein pauschales Honorar vereinbart werden. Dies ist abhängig von der Komplexität und Tätigkeit des Anwalts. 

Eine Honorarvereinbarung treffen wir auch, wenn wir eine Mediation durchführen. Die Kosten hierfür sind abhängig davon wie aufwändig die Mediation ist und wie viele Stunden benötigt werden. Wenn wir in einem Vorgespräch abschätzen können wie der Konflikt aussieht, können wir Ihnen zu den Kosten nähere Auskunft geben. 

Prozesskostenhilfe | Verfahrenkostenhilfe

In Deutschland soll niemand wegen zu wenig finanziellen Mitteln an der Verfolgung seiner Rechte vor Gericht gehindert werden. 

Bei gerichtliche Verfahren können Sie daher eventuell Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) bekommen. 

Ob Sie diese Unterstützung erhalten, hängt unter anderem von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Das Gericht prüft die Voraussetzungen ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten. 

Diese Hilfe kann ratenfrei oder mit Ratenzahlung bewilligt werden. 

Diese Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten und die eigene Anwaltskosten ab.

Beachten Sie: Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und unterliegen Sie im gerichtlichen Verfahren komplett, übernimmt die Staatskasse nur die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts werden nicht von der Staatskasse gezahlt, wenn man ein gerichtliches Verfahren verliert.

Bei Bedarf werde ich Sie über alle Einzelheiten der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe aufklären und mit Ihnen gemeinsam das Antragsformular durcharbeiten, damit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nichts im Wege steht.

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